Zuletzt aktualisiert: 23.Januar 2023
Die steuerliche Bewertung von Kryptowährung kann schnell sehr kompliziert werden. Wir beschäftigen uns mit Themen wie Bitcoin, Staking, Defi und erklären, was man beim Finanzamt und der Steuererklärung beachten sollte. In diesem Guide findest du die benötigten Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zur Kryptosteuer im Jahr 2022.
Kryptosteuer – Das Wichtigste auf einen Blick
Werden Kryptowährungen in Deutschland besteuert?
Der Handel mit Kryptowährungen zählt in Deutschland zu den privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG. Der Kauf von Kryptowährungen mit einer Fiatwährung ist dabei nicht direkt steuerpflichtig, erst bei Verkauf oder Tausch der Kryptowährungen können steuerpflichtige Gewinne und Verluste entstehen.
Erträge mit Kryptowährungen (z.B. aus Staking) zählen zu den steuerpflichtigen Einkünften nach §22 Nr.3 EStG.
Gewinne und Verluste aus Futures/Margin Trading zählen zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen nach §20 EStG.
Wie sind Kryptowährungen steuerlich eingestuft und warum werden sie überhaupt besteuert?
Grundsätzlich sind Kryptowährungen immaterielle Wirtschaftsgüter und somit sind erzielte Gewinne als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zu versteuern. Das Finanzgericht Baden-Württemberg folgte dieser Einschätzung erst Ende 2021 und bestätigte, dass Kryptowährungen zu den immateriellen Wirtschaftsgütern zählen und Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften einzuordnen sind. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts umfasst nach Aussage des Finanzgerichts „sämtliche vermögenswerten Vorteile, deren Erlangung sich der Steuerpflichtige etwas kosten lässt“ und „die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind“.
Wann sind Kryptogewinne steuerfrei und was ist die Spekulationsfrist?
Der steuerlich relevante Gewinn beim Handel mit Kryptowährungen errechnet sich grundsätzlich aus der Summe des Veräußerungspreises (Verkaufspreis) abzüglich des Anschaffungspreises (Kaufpreis) und der Gebühr. Ob dieser Gewinn steuerpflichtig oder steuerfrei ist, wird anhand der Spekulationsfrist bzw. der Haltefrist ermittelt. Wurde die Kryptowährung vor mehr als einem Jahr angeschafft, ohne dass die Kryptowährung verkauft wurde, ist der Gewinn steuerfrei.
Welche Arten von steuerpflichtigem Einkommen kann man als Privatanleger mit Kryptowährungen erzielen?
Entscheidend ist, ob Kryptowährungen nur gehandelt oder auch eingesetzt werden, um weitere Einkünfte zu erzielen, wie z.B. bei DeFi (Decentralized Finance) oder Staking, . Nach dem deutschen Steuerrecht können mit Kryptowährungen grundsätzlich insgesamt drei Arten von Einkünften erzielt werden.
Sonstige Einkünfte (§22 EStG und §23 EStG)
- Der Handel mit Kryptowährungen auf einer zentralen Handelsbörse (CEX) oder dezentralen Handelsbörse (DEX) zählt zu den privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG.
- Die Einkünfte mit Kryptowährungen wie z.B. Einnahmen aus Staking oder Lending zählen zu den sonstigen Einkünften nach §22 Nr. 3 EStG.
Diese Art von Einkünften wird mit einem persönlichen Einkommensteuersatz von 0-45% besteuert.
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG)
- Die Einkünfte aus Futures oder Margin Trading zählen grundsätzlich zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen nach §20 EStG.
Diese Art von Einnahmen wird mit einem pauschalen Kapitalertragssteuersatz von 25% besteuert.
Kann das Finanzamt Kryptogewinne überhaupt sehen?
Alles auf der Blockchain ist für jeden, der die öffentliche Adresse eines Wallets kennt, vollständig sichtbar und auch steuerpflichtige Gewinne auf Handelsbörsen können durch KYC zugeordnet werden. Auch wenn es aktuell so scheint, als könnten Behörden nicht immer nachvollziehen, ob und wie hoch die Gewinne des Steuerpflichtigen sind, so gibt es doch viele Möglichkeiten mit entsprechenden On-Chain-Tools, Kryptowährungen zu verfolgen und einer Person zuzuordnen. Die Behörden haben längst aufgeholt und werden auch in Zukunft vermehrt ihr Augenmerk auf Kryptowährungen richten.

Handel mit Kryptowährungen
Ist der Kauf einer Kryptowährung steuerpflichtig?
Der Kauf einer Kryptowährung mit einer Fiatwährung ist nicht steuerpflichtig und muss dem Finanzamt nicht gemeldet werden. Es ist jedoch wichtig, Anschaffungspreis und Anschaffungsdatum direkt zu erfassen, sodass Accointing später bei Berechnung des Veräußerungsgewinns auf die richtigen Daten zurückgreifen kann.
Ist der Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiatwährungen steuerpflichtig?
Der Verkauf einer Kryptowährung gegen eine Fiatwährung kann je nach Haltefrist steuerpflichtig sein und zählt zu den privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG. Der Veräußerungspreis ist anhand der Fiatwährung recht einfach ermittelbar.
Ist der Tausch von Kryptowährungen steuerfrei oder steuerpflichtig?
Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung kann ebenfalls ein steuerpflichtiges Ereignis sein. Das bedeutet, dass jedes Mal, wenn eine Kryptowährung gegen eine andere getauscht wird, ein steuerpflichtiger Gewinn und Verlust anfallen kann. Dies gilt auch, wenn zwischen verschiedenen Stablecoins getauscht wird. Gedanklich ist ein Tausch immer ein Verkauf der Kryptowährung gegen Euro und gleichzeitig eine Anschaffung der neuen Kryptowährung mit Euro. Je nach Haltefrist löst also ein Tausch eine Steuerpflicht aus.
Wann erzielt man steuerpflichtige Gewinne und wie wird dieser bei einem Verkauf von Kryptowährungen ermittelt?
Der steuerpflichtige Gewinn bei Kryptowährungen errechnet sich grundsätzlich aus dem Veräußerungspreis abzüglich des Anschaffungspreises. Kauft man also einen Bitcoin für 1.000 Euro und verkauft den Bitcoin später für 10.000 Euro, wird ein Gewinn von 9.000 Euro erzielt. Ob dieser Gewinn steuerpflichtig ist oder nicht, entscheidet in Deutschland die Haltefrist.
Verkaufserlös (Veräußerungspreis) – Kostenbasis (Anschaffungspreis) = Veräußerungsgewinn / -verlust
Verkaufserlös: Ist der Betrag, für welchen man die Kryptowährung verkauft hat, abzüglich der Gebühr, sollte die Kryptowährung gegen eine Fiatwährung verkauft worden sein.
Kostenbasis: Ist der Betrag, für welchen die Kryptowährung gekauft wurde, zuzüglich aller Gebühren.
Was ist die Haltefrist bzw. die Spekulationsfrist?
Im deutschen Steuerrecht ist die Haltefrist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung einer Kryptowährung. Wird die Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten, ohne zwischendurch verkauft oder gegen eine andere Kryptowährung getauscht zu werden, ist der Gewinn steuerfrei. Je nach Bewertungsmethode wird bei Verkauf, Anschaffungspreis und Anschaffungsdatum des verkauften Assets herangezogen und Veräußerungsgewinn und Haltefrist berechnet.
Wie berechnet sich Gewinn oder Verlust für einen Trade auf einer zentralen Handelsbörse wie z.B. Binance oder Coinbase?
Hier gilt ebenfalls die Grundregel:
Verkaufserlös – Kostenbasis – Gebühr = Veräußerungsgewinn / -verlust
Die Daten des Kaufs oder Verkaufs auf einer zentralen Handelsbörse werden immer in einer Transaktion erfasst. Dabei besteht ein direkter Bezug zwischen dem veräußerten und dem neu angeschafften Asset inkl. der geleisteten Gebühr. Somit kann recht einfach eine Relation zwischen Anschaffungspreis der neu gekauften Kryptowährung und dem Veräußerungspreis der verkauften Kryptowährung hergestellt werden.
Beispiel: Wir verkaufen Bitcoin (1 BTC) und erhalten Solana (100 SOL). In dem Fall wäre der Veräußerungspreis von 1 BTC, der Anschaffungspreis von 100 SOL, was dem Marktwert von 100 SOL zum Zeitpunkt des Kaufes entspricht. Dieser Anschaffungspreis wird als Kostenbasis gespeichert, um bei späterer Veräußerung der Solana die korrekte Kostenbasis abrufen zu können.
Der Veräußerungsgewinn / -verlust ist steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen gespeichertem Anschaffungsdatum (Kaufzeitpunkt) und Veräußerungsdatum (Verkaufszeitpunkt) des Bitcoins weniger als ein Jahr beträgt.
Ab wann muss man dem Finanzamt Kryptogewinne melden?
Ist die Gesamtsumme der Veräußerungsgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unter der Freigrenze von 600 Euro, muss dies nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Dennoch wird empfohlen auch bei steuerpflichtigen Gewinnen unter 600 Euro das Finanzamt zu informieren und anhand des Steuerreports transparent offenzulegen, dass die steuerpflichtige Gesamtsumme im Steuerjahr nicht die Freigrenze überschreitet.
Mit der Abgabe des Steuerreports lassen sich anhand der Transaktionshistorie problemlos steuerfreie Gewinne mit einer Haltedauer über einem Jahr zweifelsfrei belegen. So wird es erfahrungsgemäß bei künftigen Steuererklärungen zu weniger Rückfragen, zu den bereits erzielten steuerfreien Gewinnen der Vorjahre kommen. Grundsätzlich hat jeder mit steuerpflichtigen Gewinnen unter 600 Euro die Wahl, das Finanzamt zu informieren oder nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Steuerfreigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften bedeutet, dass jeder erzielte steuerpflichtige Gewinn bis 600 Euro steuerfrei ist. Werden in Summe aus privaten Veräußerungsgeschäften 601 Euro erzielt und liegt somit über dieser Grenze, muss der Gewinn voll versteuert werden.
Beim Steuerfreibetrag muss hingegen nur der zusätzliche Betrag versteuert werden. Ein Beispiel hierfür ist der Grundfreibetrag, der im Jahr 2022 für jeden Arbeitnehmer bei 9.984 Euro liegt. Jeder zusätzliche Euro über diesem Betrag muss versteuert werden, wohingegen die 9.984 Euro unabhängig immer steuerfrei bleiben.
Wann sollte man Kryptoverluste steuerlich sinnvoll realisieren ?
Verliert eine gekaufte Kryptowährung stark an Wert, kann es strategisch sinnvoll sein, über einen Verkauf nachzudenken. Der Verlust ist steuerlich relevant, wenn die Haltefrist weniger als ein Jahr beträgt. Damit lassen sich realisierte steuerpflichtige Veräußerungsverluste mit steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen des gleichen Jahres zu verrechnen. Wartet man mit dem Verkauf länger als ein Jahr, sind die Verluste außerhalb der Haltefrist und somit nicht mehr steuerlich relevant.
Der Verkauf von Kryptowährungen mit Verlust fällt leichter, wenn Ende des Jahres steuerpflichtige Gewinne ausgeglichen werden und somit Steuern gespart werden. Man sollte also immer einen Verkauf in Betracht ziehen, wenn die Kryptowährung im Portfolio stark gefallen ist und vor weniger als einem Jahr gekauft wurde.
Was sind die Bewertungsmethoden FIFO, LIFO, HIFO?
Die Bewertungsmethode regelt, welche Kryptowährung bei Verkauf zur steuerlichen Bewertung herangezogen wird.
Beispiel:
Kauf: 01.02.2021 1 BTC für 5.000 Euro
Kauf: 01.05.2021 1 BTC für 8.000 Euro
Verkauf: 01.03.2022 1 BTC für 20.000 Euro
FIFO-Methode (First-In First-Out):
Was zuerst gekauft wurde, wird zuerst verkauft.
Der zuerst angeschaffte BTC vom 01.02.21 wird bei Verkauf herangezogen, somit sind das Anschaffungsdatum der 01.02.2021 und der Anschaffungspreis 5.000 Euro. Der Veräußerungsgewinn wäre in dem Fall 20.000 Euro – 5.000 Euro = 15.000 Euro
LIFO-Methode (Last-In First-Out):
Was zuletzt gekauft wurde, wird zuerst verkauft.
Der zuletzt angeschaffte BTC vom 01.05.21 wird bei Verkauf herangezogen, somit ist Anschaffungsdatum der 01.05.2021 und der Anschaffungspreis 8.000 Euro. Der Veräußerungsgewinn wäre in dem Fall: 20.000 Euro – 8.000 Euro = 12.000 Euro
HIFO-Methode (Highest-In First-Out):
Hier ist nicht der Zeitpunkt relevant, sondern die Höhe des Anschaffungspreises.
Der BTC mit dem höchsten Anschaffungspreis wird beim Verkauf zuerst herangezogen, somit sind das Anschaffungsdatum der 01.05.2021 und der Anschaffungspreis 8.000 Euro. Der Veräußerungsgewinn wäre in dem Fall: 20.000 Euro – 8.000 Euro = 12.000 Euro
Welche Bewertungsmethode wird vom Finanzamt anerkannt?
Die vom Finanzamt generell anerkannte Methode ist die First-in First-Out (FIFO) Methode. Das zuerst angeschaffte Wirtschaftsgut wird zuerst wieder verkauft. Die Last-In First-Out Methode (LIFO) oder die Highest-in First-Out Methode werden generell eher nicht anerkannt.
BMF Update* (10.05.2022):
“Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst veräußert wurden (First in First out, FiFo).”
Der neueste BMF Entwurf bestätigt, dass die bereits bestehende Einschätzung richtig ist und FIFO die generell anzuwendende Methode ist.
Gilt die Bewertungsmethode pro Wallet oder pro Kryptowährung?
Die Bewertung wird jür jede einzelne Kryptowährung durchgeführt und für jede einzelne Wallet / Exchange angewandt. Die anerkannte Methode des Finanzamts ist die walletbezogene FIFO Methode, also die Bewertung für jedes einzelne Wallet. Die Methode, alle Kryptowährungen in einem großen gemeinsamen Wallet zu bewerten, wird generell nicht anerkannt.
BMF Update* (10.05.2022):
Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet beizubehalten.
Dies bestätigt, dass die gewählte Bewertungsmethode pro Wallet verwendet und vom Finanzamt akzeptiert wird.
Darf die Bewertungsmethode einfach geändert werden, nachdem bereits eine andere Methode verwendet wurde?
Generell darf die Bewertungsmethode nicht geändert werden, wenn bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde und somit bereits eine Methode gewählt wurde. Die Bewertung wird immer für den kompletten Transaktionsdatensatz durchgeführt und ist in den einzelnen Steuerjahren nicht abzugrenzen.
Werden auch Fremdwährungen wie USD, CHF oder GBP besteuert?
Es ist durchaus üblich, dass man je nach Handelsbörse auch kurzfristig verschiedene Fremdwährungen im Depot hat. Mittlerweile wird zwar auf vielen Börsen die Einzahlung mit Euro unterstützt, jedoch gibt es nach wie vor viele Handelsbörsen, die lediglich USD oder eine andere Fremdwährung unterstützen. Dabei wird oft vergessen, dass diese Fremdwährungen genauso steuerlich relevant sind wie Kryptowährungen. Es gelten steuerlich dieselben Regeln, sodass der Wechselkursgewinn bei einer Haltedauer von <1 Jahr steuerpflichtig und bei einer Haltedauer über einem Jahr steuerfrei ist. Sowohl Veräußerungsgewinne mit Kryptowährungen als auch mit Fremdwährungen zählen beide zu den privaten Veräußerungsgeschäften, wodurch sich Gewinne und Verluste problemlos miteinander verrechnen lassen.
1000% Gewinn, aber weniger als ein Jahr gehalten, sollte man verkaufen?
Grundsätzlich ist dies immer eine strategische Entscheidung, bei der sowohl die Wirtschaftlichkeit, als auch die steuerlichen Auswirkungen eines Verkaufs berücksichtigt werden sollten. Aus steuerlicher Perspektive ist zu empfehlen, nur Kryptowährungen zu verkaufen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, da der Veräußerungsgewinn steuerfrei ist und nicht mit einem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45% besteuert wird. Allerdings ist es auch nicht unüblich, dass eine Kryptowährung nach einem Pump wieder 90% an Wert verliert und so von den steuerfreien Gewinnen nicht mehr viel übrig bleibt.
Es gilt immer mehrere Faktoren zu berücksichtigen und sollte es gelingen, nahe am All-Time-High zu verkaufen, auch wenn die Haltefrist weniger als ein Jahr beträgt, kann es sich durchaus lohnen. Wichtig ist dabei immer, dass man nach dem Verkauf einen Teil des Gewinns für die anfallende Steuer zurücklegt.
SCAM oder Rug Pull – kann man diesen Verlust abziehen?
Bei einem Rug Pull verschwindet generell der Initiator der Kryptowährung und hinterlässt einen wertlosen Vermögenswert ohne Liquidität. Um den Verlust steuerlich geltend zu machen, muss man die Kryptowährung innerhalb der Haltefrist verkaufen. Jedoch möchte niemand mehr diesen Coin kaufen und so lässt sich nur schwer ein Käufer finden. Eine Möglichkeit wäre, die Coins an eine Burn-Adresse zu senden und sie somit effektiv für 0 Euro zu handeln bzw. zu verkaufen. Dieser Vorgang sollte dem Finanzamt mitgeteilt und schriftlich dargelegt werden, warum der Coin an eine Burn Adresse zur Veräußerung gesendet wurde und nicht mehr länger im eigenen Besitz ist.
Kryptowährungen gestohlen oder Private Key vergessen, kann man die verlorenen Coins als Verlust abziehen?
Der Diebstahl oder der Verlust von Kryptowährungen kann aufgrund von verlorenen oder versehentlich mit Dritten geteilten Private Keys oder Seed Phrase steuerlich eher nicht geltend gemacht werden. Hier gilt die allgemeine Regel: NOT YOUR KEYS, NOT YOUR COINS. Der Verlust ist meist nur steuerlich geltend zu machen, wenn die Kryptowährung wirklich verkauft wurde, was in diesem Szenario nicht zutrifft.
Auf der Börse oder dem Wallet wurden hohe Gewinne erzielt, jedoch wurde das Passwort verloren?
Durch den fehlenden oder verlorenen Zugang zu einer Exchange oder Wallet wird man leider nicht von der Pflicht befreit und muss steuerpflichtige Gewinne melden und versteuern. In dem Fall gilt nicht “NOT YOUR KEYS, NOT YOUR COINS”.
Auch wenn es schwer fällt, die Daten ohne Zugang zum Wallet oder der Börse nachzuvollziehen, muss man dies doch versuchen. Sollte es sich um ein Wallet handeln, kann man evtl. die Daten aus der Blockchain rekonstruieren und um den Zugang zur Exchange wiederherzustellen, sollte man versuchen den jeweiligen Support zu kontaktieren. Zwar sind Fälle, wie der von Mt.Gox aus dem Jahr 2014 seltener geworden, dennoch können es weiterhin vorkommen. Aus diesem Grund ist es sehr sinnvoll, die Daten von Beginn an zu tracken und so stets selbst die Kontrolle über das Gesamtbild der Tradingaktivitäten zu behalten, unabhängig von einzelnen Börsen oder Wallets.
HODL
Ist das HODLN von Kryptowährungen steuerfrei?
Werden Kryptowährungen lediglich auf einem Wallet gehalten oder zwischen Wallets und Handelsbörsen transferiert, entsteht kein steuerpflichtiger Vorgang und somit ist das HODLN von Kryptowährungen steuerfrei.
Muss man beim HODLN etwas in der Steuererklärung angeben?
Wenn Kryptowährungen wie z.B Bitcoin, Ethereum oder Ripple nur mit Fiat gekauft wurden oder schon Jahre auf deinem Wallet liegen, muss nichts in der Steuererklärung angegeben werden.
Sind interne Transfers zwischen Wallet und Exchange steuerfrei?
Die Übertragung von Krypto auf das Wallet, egal ob Hot oder Cold Wallet, ist keine steuerpflichtige Transaktion. Die Auszahlung und die Einzahlung muss jedoch als interner Transfer markiert werden, sodass Kostenbasis und Anschaffungsdatum übertragen und bei Verkauf korrekt berücksichtigt werden können.
Man sollte darauf achten, dass langfristig gehaltene Kryptowährungen nicht auf eine Handelsbörse oder eine Wallet transferiert werden, wenn man diese dort nicht verkaufen will. Aufgrund der Bewertungsmethode, die generell für jedes einzelne Wallet angewandt wird, werden nach FIFO immer die zuletzt angeschafften Kryptowährungen veräußert. Transferiert man also z.B. “alte Bitcoin” auf Kraken oder Bitpanda, so werden diese zuerst verkauft, sollten nicht noch Bitcoin mit einem älteren Anschaffungsdatum auf der Handelsbörse liegen. Um dieses Problem zu umgehen, könnte man sich eine Trading Exchange und eine HODL Exchange anlegen und nur dort entsprechend kaufen und verkaufen.
Wenn Einnahmen aus Staking in einem “Unhosted Wallet” nur gelagert werden, erfährt das Finanzamt überhaupt etwas davon?
Auch wenn die Finanzämter in der Vergangenheit nicht immer in der Lage waren, alle Transaktionen zu überprüfen und Wallets einer Person zuzuordnen, so gibt es doch mittlerweile wesentlich mehr Möglichkeiten, um Herkunft und Weg der Kryptowährungen zu bestimmen. Um erstmal Krypto in das Wallet zu bekommen, hat man wahrscheinlich über eine Börse mit KYC (Know-your-Customer) wie Coinbase, Binance, Kraken, Bitpanda, FTX, Huobi Fiatwährungen eingezahlt und Kryptowährungen gekauft. Es ist also davon auszugehen, dass das Finanzamt durchaus in der Lage ist, die Veräußerungsgewinne von der Börse und Wallet nachzuvollziehen und einer Person zuzuordnen. Ebenfalls werden im Rahmen der Transfer of Funds Regulation (TFR) strengere Regeln für die Verifizierung von Wallets diskutiert, was in Zukunft die Anonymität im Kryptobereich stark verändern wird.
Einkünfte mit Kryptowährungen
Kryptowährungen als Rewards, wie wird das besteuert und wie wird der Wert ermittelt?
Mittlerweile kann man aus einer Vielzahl von verschiedenen Quellen Kryptowährungen erhalten, ohne diese jemals gekauft zu haben. Meist muss man eigene Kryptowährungen hinterlegen oder aktiv etwas leisten. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass bei einer Leistung der Zufluss der Kryptowährungen steuerbar ist. Es handelt sich in der Regel um sonstige Einkünfte nach §22 Nr.3 EStG oder in Einzelfällen auch um Kapitalerträge nach §20 EStG.
Die Höhe der Einnahmen bestimmt den Marktwert der erhaltenen Kryptowährung zum Zeitpunkt des Zuflusses. Dies ist meist der Zeitpunkt, an dem die Token auf das Wallet eingezahlt werden und man darüber selbständig verfügen, sie also bei Bedarf verkaufen kann.
Wie ermittelt man den Marktpreis bzw. den Marktwert bei einer Einzahlung ohne Gegenwert?
Das BMF hat im neuen Entwurf darauf verwiesen, dass folgendes gilt: “Bei fehlenden Börsenkursen kann ein Kurs von einer Handelsplattform (z. B. Kraken, Coinbase und Bitpanda) oder einer webbasierten Liste (z. B. https://coinmarketcap.com/de) angesetzt werden.” Die Anschaffungskosten der erhaltenen Kryptowährung entsprechen den von Coinmarketcap zur Verfügung gestellten Marktwerten zum Zeitpunkt des Erhalts der Kryptowährung.
Beispiel:
Einzahlung von Cardano aus Staking (100 ADA)
- Marktwert auf CMC zum Zeitpunkt der Einzahlung von 1 ADA = 1 Euro
- der steuerbare Zufluss ist 100 Euro (100 x 1 Euro)
- die 100 Euro sind als Einkünfte nach §22 Nr.3 zu versteuern
Erzielt man Einkünfte gewerblich oder privat?
Oft stellt sich die Frage, ab wann es sich nicht mehr um sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG, sondern es sich um gewerbliche Einnahmen nach §15 EStG handelt. Dabei müssen grundsätzlich vier Tatbestandsmerkmale erfüllt sein:
- Selbständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Nachhaltige Betätigung
- Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr
Zudem müssen folgende Punkte zutreffen:
- Keine private Vermögensverwaltung
- Keine selbständige Arbeit (§18 EStG)
- Keine Land- und Forstwirtschaft (§13 EStG)
Je nach Art der Einkünfte müssen diese Punkte einzeln geprüft werden, aber generell wird der Bereich der privaten Vermögensverwaltung selten verlassen, sodass es sich meist nicht um gewerbliche Einnahmen handelt. Jedoch gilt zu beachten, dass es sich bei Einkünften aus Mining und Masternodes um gewerbliche Einkünfte handeln kann.
Bitcoin aus Mining, wie wird das besteuert?
Um die Einnahmen aus Proof-of-Work Mining steuerlich zu bewerten, muss man zunächst zwischen den verschiedenen Mining Formen unterscheiden:
- Solo Mining
Zeiten, in denen man mit seinem heimischen PC beim Mining einen BTC Block “gefunden” hat und anfangs dafür noch 12 BTC erhielt, sind längst vorbei. Mittlerweile wird Mining meist mit speziellem Mining-Equipment in Ländern mit möglichst geringen Stromkosten betrieben. Daher ist das Betreiben von Solo Mining in Deutschland in der Regel nicht mehr rentabel. Bei Solo Mining können alle Tatbestandsmerkmale des neuen BMF Schreibens erfüllt sein und sind bei dauerhaft angelegten Mining Einkünften, somit eher als gewerblich einzustufen.
- Pool Mining
Dabei bündeln mehrere Miner ihre Rechenleistung (Hash Power) und erhöhen somit die Chance, einen Block zu finden. Die Rewards werden dabei anteilsmäßig der Hashpower geteilt. Ob die Einkünfte als gewerblich oder privat einzustufen sind, ist generell schwer zu sagen und sollte im Zweifel von einem Experten geprüft werden.
- Cloud Mining
Durch den Kauf von Rechenleistung eines Drittanbieters erhält man einen Anteil an den Mining Rewards. Dabei fehlt es an Selbständigkeit und eine Gewerblichkeit kann demnach meist ausgeschlossen werden. Die Rewards sind also privat einzustufen und als Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
Werden die Einnahmen als privat angesehen, so wird der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert. Sind die Einnahmen gewerblich, so gelten etwas andere Regeln, jedoch sind dort die Ausgaben für Strom und Equipment als Betriebsausgaben abziehbar.
BMF Update* (10.05.2022): Das BMF sagt, dass es sich bei Mining um private oder gewerbliche Einnahmen handeln kann. Eine Gewerblichkeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn:
- eine Wiederholungsabsicht vorliegt, die Tätigkeit also nachhaltig angelegt ist
- auf Dauer dazu geeignet ist, Gewinn zu erzielen
- am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, da derjenige der den Block erstellt, die Rechnerleistung für die Verifikation der Transaktionsdaten und deren Aufnahme in einen neu zu erstellenden Block der Blockchain zur Verfügung stellt
- die Blockerstellung keine private Vermögensverwaltung darstellt
- eine Mitunternehmerschaft vorliegt.
Beim Mining können je nach Art und in Umfang alle Punkte zutreffen und als gewerblich einzustufen sein. Als gewerbliche Einnahmen zählen dabei die Blockbelohnungen und die erhaltenen Transaktionsgebühren.
Ethereum aus Staking, wie wird das besteuert?
Gibt man die Coins in einen Staking-Pool, beteiligt man sich durch Proof-of-Stake an der Blockerstellung und erhält hierfür Rewards in Form von zusätzlichen Kryptowährungen. Ob es sich um dieselbe Kryptowährung, wie die für das Staking eingesetzte oder um ein gänzlich neue handelt, ist steuerlich nicht relevant. Entscheidend ist, dass der Zufluss von Staking als Einkünften nach §22 Nr.3 EStG steuerbar ist, mit dem Marktwert bei Zufluss bewertet und später mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert wird.
Erhält man täglich Staking Rewards in Höhe von 0.1 ETH im Wert von 100 Euro (Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses), so hat man tägliche Einkünfte und muss diese entsprechend versteuern. Es ist nicht entscheidend, ob man die Staking Rewards auf einer zentralen Handelsbörse (Kraken, Coinbase, Binance) oder auf einem “Unhosted Wallet” (Metamask, Trezor) erhält. In beiden Fällen ist der Zufluss zum Marktwert steuerbar und wird anhand der Preisdaten von Coinmarketcap ermittelt.
Was ist Forging und gibt es einen steuerlichen Unterschied zum bekannten Staking?
Der Consensus Algorithmus Proof-of-Stake wird vom BMF im neusten Schreiben in aktives und passives Staking unterteilt und bringt dabei den Begriff Forging ins Spiel. Betreibt man Staking als Delegator oder Validator, gilt man eher als “aktiv”, wobei die Teilnahme an einem Staking Pool eher als “passiv” zu sehen ist.
Im Sinne des Bundesfinanzministeriums (BMF) hat aktives Staking den Begriff Forging und bedeutet, dass man beim Proof-of-Stake (PoS) aktiv an der Blockerstellung teilnimmt und als Validator entsprechend Erträge für die Validierung der Blöcke erhält. Genauso kann man im sogenannten Delegated Proof-of-Stake (dPoS) aktiv als ausgewählter Delegator für die Validierung der Blöcke verantwortlich sein und Erträge erhalten. Die in beiden Fällen erhält der Teilnehmer Einnahmen aus der Blockbelohnung und den Transaktionsgebühren, was je nach Umfang eine gewerbliche Tätigkeit sein kann.
Passives Staking ist laut Ansicht des BMF die ledigliche Teilnahme an einem Staking-Pool, da man nicht selbst als Forger tätig ist, sondern seine Kryptowährung nur zur Verfügung stellt. Die Kryptowährung muss dabei nicht auf eine andere Wallet übertragen, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum gesperrt werden. Als Belohnung erhält man, je nachdem wie groß der Stake ist, einen Anteil der Blockbelohnung und Transaktionsgebühren des Staking-Pools. Die Teilnahme an einem Staking Pool ist als private Tätigkeit anzusehen und steuerlich somit als Einkünfte nach §22 Nr.3 EStG einzuordnen. Bei Staking auf zentralen Handelsbörsen wie Kraken oder Binance kann man generell von passivem Staking ausgehen.
Grundsätzlich ist also entscheidend, ob man mit den eingesetzten Kryptowährungen (Stake) aktiv an der Blockerstellung teilnimmt oder passiv lediglich mit der Bereitstellung eines Stakes ohne Übernahme der Blockerstellung am Staking teilnimmt. Die Haltefrist des Stakes verändert sich laut dem neuesten BMF-Schreiben nicht, sodass nach einem Jahr Veräußerungsgewinne steuerfrei sind.
Das Verleihen von Kryptowährungen und der Erhalt von Lending Rewards, wie wird das besteuert?
Durch die Nutzungsüberlassung der eigenen Kryptowährungen für einen bestimmten Zeitraum lassen sich Erträge in Form der verliehenen Kryptowährung oder einer neuen Kryptowährung verdienen. Diese erhaltenen Lending Rewards sind gemäß §22 Nr.3 EStG steuerbar und mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten. Das Verleihen der Kryptowährung ist meist kein steuerbarer Vorgang, sodass die Haltefrist von einem Jahr auch während des Verleihvorgangs fortbesteht.
Erträge aus einer Masternode, ist das gewerblich?
Eine Masternode ist ein besondere Knotenpunkt (Node) in der Blockchain und fungiert als Netzwerkknoten mit besonderen Aufgaben wie z.B. die Überwachung des Netzwerks oder die Durchführung von Transaktionen. Für den Betrieb einer Masternode ist meist ein Server und die Einlage einer bestimmten Anzahl der jeweiligen Kryptowährung nötig. Im Gegenzug erhält der Masternode Betreiber eine Anteil des Block Rewards. Da man hierbei generell aktiv an der Blockerstellung teilnimmt, ist dies laut Ansicht des BMFs eher als gewerbliche Tätigkeit anzusehen.
Wie werden Airdrops besteuert?
Bei einem Airdrop erhält der Nutzer eine bestimmte Anzahl einer meist neuen virtuellen Währung, ohne dass er dafür aktiv etwas tun muss bzw. eine Leistung die Höhe des erhaltenen Airdrops bedingt. Wurde der Nutzer für den Airdrop zufällig ausgewählt oder hat lediglich seine Daten über ein Online Formular zur technischen Verteilung der Token wie z.B. die Wallet Adresse übermittelt, so ist der Zufluss des Airdrops steuerfrei.
Ein Airdrop wird steuerpflichtig, wenn eine Leistung den Erhalt des Airdrops bedingt. Dies ist der Fall, wenn z.B. Bilder oder Projekte auf Twitter geteilt werden und der Link über das Online-Formular als Nachweis eingetragen werden muss. Auch wenn die Ausschüttung des Tokens auf den sozialen Medien oft als Airdrop beworben wird, handelt es sich in dem Fall eher um ein Bounty, da die Ausschüttung an eine bestimmte Leistung geknüpft wird. Der Zufluss der Token ist in dem Fall als sonstige Einkünfte nach §22 Nr.3 EStG steuerpflichtig und wird mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses bewertet.
Sollte jedoch der Zufall über den Erhalt der Token entscheiden, ist der Zufluss steuerfrei. Dies ist auch der Fall, wenn eine gewisse Leistung in Form von geteilten Bildern auf Twitter die Teilnahme an der Ausschüttung bzw. der zufälligen Zuteilung bedingt.
Was ist der Marktwert des Airdrops, wenn er noch keinen Wert hat?
Generell ist die Kostenbasis der Marktwert bei Zufluss der Kryptowährung. Ist die Währung jedoch noch nicht auf einer Börse gelistet und somit kein Marktkurs ermittelbar, so muss der Wert 0 angesetzt werden.
Wird die Kryptowährung aus dem Airdrop innerhalb eines Jahres verkauft, muss der volle Verkaufswert versteuert werden. Wird die Kryptowährung innerhalb eines Jahres verkauft, muss nicht der volle Verkaufswert, sondern lediglich der Gewinn zwischen Anschaffung und Veräußerung versteuert werden.
Wie werden Hard Forks besteuert?
Eine Hard Fork ist mit einer Aufspaltung der Blockchain zu vergleichen, wobei das Ursprungsasset und das neue Asset, ab dem Zeitpunkt der Aufspaltung gleichzeitig weiterbestehen. Das bekannteste Beispiel ist Bitcoin als Ursprungsasset und Bitcoin Cash als neues Asset. Steuerlich gesehen, ist der Zufluss des neuen Assets nicht steuerpflichtig.
Nun stellt sich die Frage nach Anschaffungsdatum und Kostenbasis (Anschaffungswert). Anschaffungsdatum des neuen Assets ist der Zeitpunkt der Anschaffung des Ursprunsassets, wird dieses Ursprungsasset bei Erhalt des Hardforks schon mehr als ein Jahr gehalten, ist der direkte Verkauf in jedem Fall steuerfrei. Wird das neue Asset innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Ursprungsassets verkauft. So werden Anschaffungskosten anhand der Marktwerte ermittelt und aufgeteilt. Meist ist der Anschaffungswert jedoch 0 Euro, weil für das neue Asset während der Hardfork noch kein Marktwert existiert.
Prämien oder andere Erträge in Krypto, wie wird das besteuert?
Man sollte sich immer fragen, welche und ob eine Leistung in Verbindung mit dem Ertrag steht. Generell sind Prämien und weitere Erträge mit einer Leistung verbunden und steuerpflichtig. Sie zählen zu den Einkünften aus Leistungen nach §22 Nr. 3 EStG und werden mit dem Marktwert bewertet.
Sind Kryptowährungen aus einem Referral Bonus steuerpflichtig?
Dies hat der BMF nicht explizit ausgeführt, generell gilt jedoch das allgemein anerkannte Prinzip, dass durch eine Leistung erzielte Erträge gemäß §22 Nr.3 EStG steuerpflichtig sind. Die Leistung wäre in dem Fall, andere Personen zu empfehlen und im Gegenzug wird diese mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses bewertet und zählen zu den Einkünften aus Leistungen.
Steuern bei Decentralized Finance (Defi)
Sind DeFi-Transaktionen im Wallet steuerpflichtig?
Der Handel an einer dezentralen Börse wie Uniswap oder Pancakeswap ist ebenso steuerpflichtig wie der Handel an einer zentralen Börse. Im Gegenteil zu einer zentralen Handelsbörse, wo die Handelsdaten per CSV oder API bereitgestellt werden, ist man für die korrekte Dokumentation der Defi-Transaktionen mit einem Unhosted Wallet (z.B. Metamask) selbst verantwortlich. Der Import der Daten ist je nach Blockchain recht unkompliziert und kann anhand der öffentlichen Wallet-Adresse und den Daten der Blockchain erfolgen. Lediglich die steuerrechtliche Einordnung der Transaktionen kann je nach Umfang komplizierter und muss vom Nutzer meist manuell vorgenommen werden.
Wie berechnet man Gewinn oder Verlust auf einer dezentralen Handelsbörse wie z.B. Uniswap?
Verkaufserlös – Kostenbasis – Gebühr = Veräußerungsgewinn / -verlust
Die Ein- und Auszahlungen bei Kauf oder Verkauf auf einer dezentralen Handelsbörse werden meist automatisch als “Swap” klassifiziert, ansonsten muss die Klassifizierung manuell vorgenommen werden.
Beispiel: Wir verkaufen Polkadot (100 DOT) und erhalten Tether (3000 USDT). In diesem Fall wäre der Veräußerungspreis von 100 DOT, der Marktwert zum Zeitpunkt der Auszahlung. Der Anschaffungspreis von 3000 USDT ist der Marktwert zum Zeitpunkt der Einzahlung der Tether. Dieser Anschaffungspreis wird als Kostenbasis gespeichert, um bei späterer Veräußerung der Tether auf die korrekte Kostenbasis zurückgreifen zu können.
Der Veräußerungsgewinn / -verlust ist steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen gespeichertem Anschaffungsdatum (Kaufzeitpunkt) und Veräußerungsdatum (Verkaufszeitpunkt) der Polkadot weniger als ein Jahr beträgt.
Kann man Ethereum-Gasgebühren abziehen?
Gasgebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Vermögenswerts, sind Teil der Kostenbasis des erworbenen Assets oder können als Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft zugeteilt werden, wenn diese Transaktion als gesonderte Transaktion in der Blockchain angefallen ist. Gasgebühren, die nicht direkt mit dem Erwerb eines Krypto-Vermögenswertes in Verbindung gebracht werden können, sind nach den aktuellen Einschätzungen generell nicht abzugsfähig. Sollten erhebliche Gasgebühren entstanden sein, empfiehlt es sich, einen Steuerberater aufzusuchen.
Wie werden Rewards aus Liquidity Mining und Yield Farming besteuert?
Die Besteuerung von LP-Mining ist sehr umstritten, da es noch keine klare Aussage des Bundesfinanzministeriums gibt und Liquidity Pools auch nicht Inhalt des aktuellen BMF Schreibens sind. Grundsätzlich gibt es zwei Sichtweisen, wie Liquidity Mining steuerrechtlich einzuordnen ist und abgebildet werden kann.
Um am Liquidity-Mining teilzunehmen, muss man seine Kryptowährungen in einem Liquidity-Pool auf einer dezentralen Handelsbörse wie z.B. Uniswap bereitstellen. Für die Bereitstellung der Liquidität erhält man Liquidity-Rewards. Dies klingt auf den ersten Blick nicht sonderlich kompliziert, denn man könnte davon ausgehen, dass die Rewards ähnlich behandelt werden wie z.B. Staking Rewards. Leider ist dies jedoch nicht ganz so einfach, weshalb sich aktuell zwei steuerrechtliche Ansichten herausgebildet haben.
Steuerrechtliche Einordnung (Sichtweise 1):
Liquidity Rewards sind sonstige Einkünfte und die Kryptowährungen werden beim Eintritt in den Pool nicht verkauft.
Eintritt in den Pool: Liquidität lässt sich immer nur in Form einer Kombination aus mindestens zwei Assets zur Verfügung stellen. Das bedeutet, man muss zwei Kryptowährungen (z.B. UNI und DAI) auf Uniswap gegen einen LP-Token tauschen. Wird der LP-Token dem Liquidity Pool hinzugefügt, so findet keine Veräußerung nach §23 EStG statt. Der Erhalt des LP Tokens ist eher eine Art Quittung, um den Anteil am gesamten Liquidity Pool anzusehen.
Tracking in Accointing: Indem der Tausch der Kryptowährungen gegen den LP Token kein steuerbarer Vorgang ist, muss die Auszahlung nicht als “Swap” klassifiziert werden. Da man weiterhin im Besitz der Coins ist, müssen diese irgendwo gelagert werden. Dafür kann man manuell ein “LP Wallet“ anlegen und die Auszahlungen von DAI und UNI spiegelbildlich als Einzahlungen auf dem Wallet hinzufügen. Somit wird der Transfer automatisch als interner Transfer erkannt und die Coins sind im LP Wallet zunächst gesichert.
*Update: Die OFD Hessen hat diese Ansicht bestätigt und sieht den Eintritt in den Pool nicht als steuerpflichtiger Verkauf, demnach handelt es sich bei dem LP Token eher um einen “Anrechtsschein”, der das Eigentum der Token im Pool abbildet.
Erhalt der Liquidity Rewards: Der Erhalt der Liquidity Rewards ist als sonstige Einkünfte nach §22 Nr.3 EStG zu deklarieren, wobei der Marktwert bei Zufluss mit persönlichem Einkommensteuersatz zu versteuern ist. Ob der Zufluss direkt oder erst beim Austritt aus dem Pool stattfindet, ist fraglich und von Pool zu Pool unterschiedlich. Aus technischer Sicht wäre die Bewertung des Zuflusses bei Erhalt auf dem Wallet und somit zum Zeitpunkt der Verfügung über die Liquidity Rewards darstellbar.
Austritt aus dem Pool: Das Abziehen der Liquidität aus dem Pool erfolgt, indem man den LP-Token wieder aus dem Pool entfernt und die einzelnen Handelspaare zurückerhält. Der Zufluss ist keine neue Anschaffung der Kryptowährungen, wodurch auch die Haltefrist unberührt bleibt.
Tracking in Accointing: Durch den Tausch des LP Tokens gegen beide Kryptowährungen kommt es in der Blockchain zu einer Auszahlung des LP Tokens und jeweils zu einer Einzahlung der UNI und DAI. Die Einzahlungen können wiederum spiegelbildlich als Auszahlungen auf dem zuvor erstellten “LP Wallet” hinzugefügt werden. Dadurch werden Ein- und Auszahlung als interner Transfer erkannt und Kostenbasis und Anschaffungsdatum der ursprünglichen Token weitergeführt.
Impairment Loss: Der Wert der eingelegten DAI und UNI ist bei Eintritt in den Pool generell wertmäßig gleich verteilt, also 50/50. Ein Impairment Loss entsteht, wenn einer der Token überproportional zum anderen aufwertet. Steigt der Kurs der UNI also stark, wird im Pool durch sogenannte Market Maker wieder ein Gleichgewicht hergestellt. Deshalb verändert sich die Stückelung der Handelspaare stetig, sodass immer wertmäßig ein Verhältnis 50/50 bestehen bleibt. Dies bedeutet konkret, man erhält nicht die gleiche Menge beim Austritt aus dem Pool zurück. Mit dem lediglichen Hodln von UNI hätte man mehr Gewinn gemacht, da aufgrund ständiger wertmäßiger Anpassungen des Gleichgewichts im Pool die Menge der UNI kontinuierlich gesunken ist und man so vom Wertanstieg weniger profitiert. Dieser Verlust wird auch Impairment Loss genannt.
Tracking von Impairment Loss in Accointing: Hat man (z.B 100 UNI und 1000 DAI) in den Liquidity Pool eingelegt und erhält 60 UNI und 1800 DAI zurück, kommt es in dem erstellten “Liquidity Pool Wallet” bei einer Auszahlung zu einem Fehlbestand von 800 DAI und einem Restbestand von 40 UNI. Um dies auszugleichen, kann man manuell vor der Auszahlung einen Trade erstellen, wobei 800 DAI gekauft und 40 UNI verkauft werden. Dies wäre eine Möglichkeit, um den Impairment Loss im manuell erstellten Wallet abzubilden.
Steuerrechtliche Einordnung (Sichtweise 2):
Liquidity Rewards sind Kapitalerträge und Handelspaar wird beim Eintritt in den Pool verkauft
Eintritt in den Pool: Liquidität lässt sich immer nur in Form einer Kombination aus mindestens zwei Assets zur Verfügung stellen. Das bedeutet, ich muss zwei Kryptowährungen z.B. UNI und DAI auf Uniswap gegen einen LP-Token tauschen. Wird der LP-Token dem Liquidity Pool hinzugefügt, so findet eine Veräußerung nach §23 EStG statt und je nach Haltefrist der Handelspaare sind entstandene Veräußerungsgewinne steuerpflichtig.
Tracking in Accointing: Durch den Tausch der Kryptowährungen gegen den LP Token kommt es in der Blockchain jeweils zu einer Auszahlung der UNI und DAI. Die Auszahlungen können als “Swap” gekennzeichnet werden und sind so als Verkauf zum Marktwert einzuordnen.
Erhalt der Liquidity Rewards: Der Erhalt der Liquidity Rewards wäre als Kapitalerträge nach §20 EStG zu deklarieren, wobei der Marktwert bei Zufluss pauschal mit 25% zu versteuern wäre. Ob der Zufluss direkt oder erst beim Austritt aus dem Pool stattfindet, ist fraglich. Aus technischer Sicht wäre die Bewertung des Zuflusses bei Erhalt auf dem Wallet und somit zum Zeitpunkt der Verfügung über die Liquidity Rewards darstellbar
Austritt aus dem Pool: Das Abziehen der Liquidität aus dem Pool erfolgt, indem man den LP-Token wieder aus dem Pool entfernt und die einzelnen Handelspaare zurückerhält. Der Zufluss wäre in dem Fall eine neue Anschaffung der Kryptowährungen, wodurch auch die Haltefrist von vorne beginnen würde.
Tracking in Accointing: Durch den Tausch des LP Token gegen beide Kryptowährungen kommt es in der Blockchain zu einer Auszahlung des LP Tokens und jeweils zu einer Einzahlung der UNI und DAI. Die Einzahlungen der Kryptowährungen können als “Swap” gekennzeichnet werden und sind so als Anschaffung zum Marktwert einzuordnen.
NFT-Steuern beim Handel und beim Minting von NFTs
Wie werden NFTs besteuert?
Wird ein NFT verkauft, so ist der Veräußerungsgewinn nach denselben Regeln steuerpflichtig, wie der Verkauf von Kryptowährungen. Der Veräußerungsgewinn zählt gemäß §23 EStG zu den privaten Veräußerungsgeschäften und wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Wird der non-fungible Token (NFT) länger als ein Jahr gehalten, so ist der Gewinn steuerfrei. Das Problem bei der steuerlichen Erfassung von NFTs ist, dass sich Kostenbasis und der Wert schwerer ermitteln lassen, denn für NFTs gibt es meist keine Preisdaten. Deshalb muss der Anschaffungswert des NFTs meist manuell, basierend auf dem Wert des dafür veräußerten Assets, hinzugefügt werden.
Accointing.com kann Ihnen dabei helfen, den Überblick über alle Ihre NFTs und Kryptos an einem zentralen Ort zu behalten und Ihnen den genauesten Krypto-Steuerbericht zu liefern.
Ist der Kauf eine NFTs steuerpflichtig?
Der Kauf des NFTs ist nicht direkt steuerpflichtig, jedoch kann man meist nur mit einer Kryptowährung (z.B. Ethereum, Solana oder Tezos) ein NFT auf einem dezentralen Marktplatz (Opensea, Magic Eden) kaufen. Im Moment des NFT Kaufs wird also eine andere Kryptowährung zum gleichen Zeitpunkt verkauft. Dies kann, je nach Haltedauer der verkauften Kryptowährung, zu einem steuerpflichtigen Ereignis führen.
Wie werden NFT Tradinggewinne berechnet?
Beim Trading mit NFTs sollte einem bewusst sein, dass die Bewertung der Gewinne und Verluste immer in Euro vorzunehmen ist. Das bedeutet, dass bei Kauf und Verkauf eines NFTs für die gleiche Menge der Kryptowährung, eventuell trotzdem steuerpflichtige Veräußerungsgewinne /-verluste entstanden sind.
Beispiel:
- 01.01.22 Kauf von Bored Ape #955 NFT für 100 ETH (Wert 200.000 Euro)
- 01.05.22 Verkauf Bored Ape #955 NFT für 100 ETH (Wert 120.000 Euro)
Gekauft und verkauft wurde das NFT mit 100 Ethereum, jedoch hat sich der Wert der ETH verändert und somit ist ein steuerpflichtiger Verlust von 80.000 Euro entstanden, obwohl man dieselbe Menge an ETH zurückerhält.
Staking mit NFTs, ist das steuerbar?
Ähnlich wie beim normalen Staking ist der Zufluss der Staking Rewards steuerpflichtig und zählt zu den sonstigen Einkünften nach §22 Nr.3 EStG. Generell ist der Marktwert der erhaltenen Kryptowährung relevant, jedoch sind viele NFT Token meist noch nicht auf einer Börse oder Coinmarketcap gelistet, sodass es keine Preisdaten gibt. In dem Fall wäre der Anschaffungswert mit 0 Euro anzusetzen und bei späterer Veräußerung muss der komplette Verkaufserlös versteuert werden.
Nutzung unserer Steuer- und Trackingsoftware von Accointing.com
Müssen alle Daten von Wallets und Börsen importiert werden?
Damit Accointing einen genauen Steuerreport liefern kann, ist es wichtig, das alle Wallets und Börsen, einschließlich Cold-Storage-Wallets wie z.B. Trezor oder Unhosted Wallets wie z.B. Metamask importiert werden. Das ist deshalb so wichtig, da später für jeden Verkauf, je nach Bewertungsverfahren der richtige Anschaffungspreis und das korrekte Anschaffungsdatum verarbeitet werden muss. Krypto-Steuern hängen in Deutschland maßgeblich von der Haltefrist ab, wenn also Daten eines Wallets nicht importiert oder Ein- und Auszahlungen zwischen den Wallets nicht miteinander verbunden werden, kann weder der korrekte Anschaffungspreis, noch das korrekte Anschaffungsdatum identifiziert werden. Zur Berechnung der Haltefrist und für die Dokumentation der Transaktion für das Finanzamt ist die Einbindung dieser Informationen zwingend notwendig.
Muss man interne Transfers miteinander verbinden?
Ohne die Kennzeichnung interner Transfers wäre der Anschaffungspreis und das Anschaffungsdatum vieler Kryptowährungen nicht korrekt. Deshalb ist es nötig, die Daten immer vollständig zu importieren und gegebenenfalls bei fehlenden Daten Transaktionen zu rekonstruieren. Stimmt der Betrag und die Zeit der Auszahlung von Wallet A mit der Einzahlung auf Wallet B überein, so wird der Transfer in Accointing automatisch erkannt und verlinkt.
Muss man Ein- oder Auszahlungen klassifizieren?
Die verschiedenen Klassifikationen haben unterschiedliche steuerliche Auswirkungen. Bei Einzahlungen geht es grundsätzlich darum, ob der Zufluss steuerbar ist oder nicht. Erhält man z.B. eine Einzahlung aus Staking, kann man diese in Accointing als Staking klassifizieren. Dabei wird der Zufluss mit Marktwert zum Zeitpunkt der Einzahlung bewertet und ist steuerpflichtig. Wurde die Kryptowährung lediglich auf einer DEX (Dezentralen Handelsbörse) gekauft, kann diese als “Swap” klassifiziert werden. Dabei ist der Zufluss nicht steuerbar, jedoch wird zum Zeitpunkt der Einzahlung der Anschaffungspreis und das Anschaffungsdatum gespeichert und bei einem späteren Verkauf berücksichtigt. Ebenso können auch Auszahlungen klassifiziert werden und je nach Sachverhalt, steuerbare oder steuerfreie Veräußerungen sein.
Werden Einkünfte aus Staking, Liquidity Mining, Airdrops oder Hardforks automatisch klassifiziert?
Je nach Art des Imports und je nach Börse / Wallet sind Ein- und Auszahlungen bereits vorklassifiziert. In den meisten Fällen muss man jedoch selbst eine Klassifizierung vornehmen, denn jeder Nutzer weiß selbst am besten, aus welcher Quelle die Kryptowährungen stammen.
Klassifizierungen bei Einzahlungen und die steuerlichen Folgen?
Ein- und Auszahlungen auf dem Wallet oder den Handelsbörsen müssen korrekt klassifiziert werden, wenn es sich nicht um interne Transfers handelt und diese bereits miteinander verbunden sind.
Nachfolgend eine Übersicht welche Klassifizierungen bei Einzahlungen gewählt werden können und welche steuerlichen Auswirkungen diese haben:
Klassifizierungsart | Steuerliche Bewertung | Einkunftsart |
Keine Klassifizierung | nicht steuerpflichtig | – |
OTC | nicht steuerpflichtig | – |
ICO | nicht steuerpflichtig | – |
Swap | nicht steuerpflichtig | – |
Mint | nicht steuerpflichtig | – |
Airdrop | nicht steuerpflichtig | – |
Geschenk | nicht steuerpflichtig | – |
Hardfork | nicht steuerpflichtig | – |
Glücksspiel | nicht steuerpflichtig | – |
Mittel einzahlen | nicht steuerpflichtig | – |
Ausgleichen | nicht steuerpflichtig | – |
Mining | steuerpflichtig | §22 Nr.3 EStG |
Bounty | steuerpflichtig | §22 Nr.3 EStG |
Masternode | steuerpflichtig | §22 Nr.3 EStG |
Einkommen | steuerpflichtig | §22 Nr.3 EStG |
Staking | steuerpflichtig | §22 Nr.3 EStG |
Einkommen | steuerpflichtig | §22 Nr.3 EStG |
Liquidity Pool | steuerpflichtig | §22 Nr.3 EStG /§20 EStG |
Margin Gewinn | steuerpflichtig | §20 EStG |
Klassifizierungen bei Auszahlungen und die steuerlichen Folgen?
Nachfolgend eine Übersicht welche Klassifizierungen bei Auszahlungen gewählt werden können und welche steuerlichen Auswirkungen diese haben:
Klassifizierungsart | Steuerliche Bewertung | Einkunftsart |
Keine Klassifizierung | steuerpflichtig (je nach Haltefrist) | §23 EStG |
Handel (Trade) | steuerpflichtig (je nach Haltefrist) | §23 EStG |
OTC | steuerpflichtig (je nach Haltefrist) | §23 EStG |
ICO | steuerpflichtig (je nach Haltefrist) | §23 EStG |
Swap | steuerpflichtig (je nach Haltefrist) | §23 EStG |
Zahlungen | steuerpflichtig (je nach Haltefrist) | §23 EStG |
Spieleinsatz | steuerpflichtig (je nach Haltefrist) | §23 EStG |
Gebühr | steuerpflichtig (je nach Haltefrist) | §23 EStG |
Zinsen | nicht steuerpflichtig | – |
Geschenk gesendet | nicht steuerpflichtig | – |
Verloren | nicht steuerpflichtig | – |
Mittel auszahlen | nicht steuerpflichtig | – |
Benötigt man eine Krypto-Steuersoftware, um Krypto-Steuern zu berechnen?
Theoretisch kann man versuchen, mit einer Tabellenkalkulation alle Kryptowährungen manuell zu erfassen. Jeder mit mehr als ein paar Transaktionen und mehreren Wallets / Handelsbörsen wird jedoch bestätigen können, dass dies extrem aufwändig oder nahezu unmöglich ist. Accointing.com macht es dir leicht und hilft dir dabei, alle deine Börsen und Wallets zu verbinden, korrekt zu klassifizieren und automatisch einen für das Finanzamt angepassten Steuerreport all deiner Krypto-Transaktionen zu erstellen.
Wann braucht man einen Steuerberater und wie kann man einen finden?
Solltest du schon seit Jahren mit Kryptowährungen handeln, eine Steuererklärung ohne Angabe zu Krypto oder noch überhaupt keine Steuererklärung, trotz steuerpflichtiger Kryptogewinne eingereicht haben, musst du deine Gewinne nachträglich dem Finanzamt melden. Dabei ist die Vollständigkeit und die Genauigkeit zwingend erforderlich, weshalb in solchen Fällen empfohlen wird, einen Steuerberater zu konsultieren.
Einkommensteuererklärung und das Finanzamt
Was ist mein persönlicher Einkommensteuersatz im Jahr 2021?
Der persönliche Einkommensteuersatz bemisst sich an der Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens und ist im Einkommensteuergesetz für das Jahr 2021 wie folgt geregelt:
Steuersatz | Single | Verheiratet (gemeinsame Veranlagung) |
0% | 0€ – 9.744 € | 0€ – 19.488€ |
14% – 42% | 9.745€ – 57.918€ | 19.508€ – 115.837€ |
42% | 57.919€ – 274.612€ | 115.838€ – 549.225€ |
45% | ab 274.613€ | ab 549.226€ |
Wie hoch ist die Kirchensteuer im Jahr 2022?
Die Kirchensteuer liegt generell bei 9%, nur in Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei 8%. Wichtig dabei ist, dass die 8-9% der Kirchensteuer nicht auf das Bruttoeinkommen, sondern auf die zu zahlenden Einkommensteuer angerechnet wird.
Welchen Zeitraum beinhaltet das Steuerjahr in Deutschland?
Das Steuerjahr für Privatpersonen umfasst ein Kalenderjahr und gilt somit vom 01.01 – 31.12 des jeweiligen Jahres. Der Steuerreport enthält entsprechend alle Einkünfte, die in diesem Zeitraum entstanden sind. Lediglich realisierte Gewinne und Verluste innerhalb dieses Zeitraums sind steuerlich relevant. Merkst du also am Ende des Jahres, dass Gewinne zu versteuern sind und steuerpflichtige Verluste noch nicht realisiert wurden, sollte dies vor Ende des Jahres getan werden. Eine Übersicht bietet das Haltefrist-Tool, wo genau analysiert werden kann, welche Kryptowährungen mit Gewinn oder Verlust verkauft und innerhalb der Haltefrist verkauft werden können.
Wann muss ich die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 abgeben?
Generell galt der 31. Juli 2022 als Abgabedatum, da dies jedoch ein Sonntag ist, hatte man eigentlich bis zum nächsten Werktag, also Montag, den 01. August 2022. Nun hat der Bundestag beschlossen, dass aufgrund der Corona Pandemie eine neue Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2021 gilt. Demnach muss die Einkommensteuererklärung, wenn man selbst einreicht, spätestens bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden.
Sollte man dies nicht rechtzeitig schaffen, kann man sich durch einen Steuerberater vertreten lassen, wo eine Frist bis zum 31. August 2023 gilt.
Gilt bei Krypto der persönliche Einkommensteuersatz oder die Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer)?
Eine genauere Aufteilung kann der Tabelle der einzelnen Klassifikationen entnommen werden, zusammengefasst gilt:
Vorgang | Einkunftsart | Steuersatz |
Margin/Futures mit Krypto | § 20 EStG | 25 % |
Einnahmen mit Krypto | § 22 Nr. 3 EStG | 14 % – 45 % |
Trading mit Krypto | § 23 EStG | 14 % – 45 % |
Der Handel mit Kryptowährungen und die Einkünfte / Einnahmen mit Kryptowährungen unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz und zählen zur Anlage SO der Steuererklärung. Lediglich die Versteuerung von Margin- und Futures Geschäften wird pauschal mit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) abgegolten und in die Anlage KAP eingetragen.
Muss man dem Finanzamt steuerfreie Gewinne mitteilen?
Steuerfreie Gewinne müssen nicht erklärt werden und können in der Einkommensteuererklärung auch nicht eingetragen werden, es ist dafür keine Zeile im Mantelbogen zu finden. Dennoch ist es sinnvoll, den Steuerreport als Anlage mitzusenden, um dem Finanzamt anhand der Transaktionsdaten genau darzulegen, warum es sich um steuerfreie Gewinne handelt.
Muss man kleine Gewinne und Einkünfte angeben?
Dabei ist entscheidend, was mit klein genau gemeint ist. Liegen die Gewinne aus dem Handel oder den Einkünften mit Kryptowährungen nicht über den Freigrenzen von 600 Euro und 256 Euro, muss nichts erklärt werden.
Sobald Gewinne aus Margin Trading und Futures den Freibetrag von 801 Euro übersteigen, müssen sie mit 25 % versteuert werden. Dabei müssen auch andere Kapitalerträge, wie Zinsen oder Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, hinzugerechnet werden.
Welche Steuerfreigrenzen und Steuerfreibeträge gibt es und sind für Kryptowährungen relevant?
Wir haben bereits den Unterschied zwischen Steuerfreibetrag und Steuerfreigrenze behandelt. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht aller relevanten Freigrenzen und Freibeträge.
Vorgang | Freigrenze /Freibetrag | Höhe (ESt 2021) |
Grundfreibetrag | Freibetrag | 9.744 € |
Margin/Futures mit Krypto | Freibetrag | 801 € |
Einnahmen mit Krypto | Freigrenze | 256 € |
Trading mit Krypto | Freigrenze | 600 € |
Muss man erhaltenen Airdrops oder den Portfoliowert in der Steuererklärung angeben?
Der Erhalt eines Airdrops ist grundsätzlich steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dennoch empfiehlt sich, aufgrund der Vollständigkeit und für eine eventuell spätere Veräußerung, die Anschaffung bei ohnehin erklärten weiteren Gewinnen mit anzugeben. Der Portfoliowert muss ebenfalls nicht angegeben werden, da es in Deutschland keine Vermögenssteuer gibt und die Steuer nicht die gehaltenen Kryptowährungen betrifft
Kann man Kryptoverluste und Kryptogewinne miteinander verrechnen?
Ja, realisierte Gewinne und Verluste aus dem gleichen Kalenderjahr können sich gegenseitig ausgleichen, auch wenn der Gewinn aus unterschiedlichen Wallets und Exchanges resultiert. So kann ein entstandener Veräußerungsgewinn auf Coinbase (1000 Euro) mit einem realisierten Veräußerungsverlust auf Binance (800 Euro) verrechnet werden. Hat man sonst keine weiteren Gewinne, würde der Gesamtgewinn lediglich 200 Euro betragen, was unterhalb der Steuerfreigrenze liegt und somit steuerfrei wäre. Deshalb ist es zu empfehlen, stets den Überblick über das Portfolio zu haben und rechtzeitig Verluste zu realisieren. Um genau sehen zu können, welche Coins aktuell im Portfolio mit Verlust, innerhalb der Haltefrist oder auch mit Gewinn, außerhalb der Haltefrist veräußert werden können, zeigt der Trading Tax Optimizer.
Kann man Kryptoverluste aus dem Handel mit Kryptowährungen mit Staking Rewards verrechnen?
Nein, die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen ist lediglich innerhalb derselben Einkunftsart erlaubt. Dies bedeutet, hohe Einkünfte mit Kryptowährungen nach §22 Nr.3 EStG (z.B. aus Staking) können nicht mit Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen nach §23 EStG verrechnet werden.
Kann man Gewinne aus Margin Trading mit Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen verrechnen?
Leider auch nicht, die Gewinne aus Margin Trading zählen zu den Kapitaleinkünften und sind somit nicht mit Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen zu verrechnen. Dies bedeutet, hat man hohe Verluste aus Margin Trading nach §20 EStG hat, so können diese nicht mit Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen nach §23 EStG oder mit sonstigen Einkünften nach §22 Nr. 3 EStG verrechnet werden.
Muss man auch Steuern zahlen, wenn der Kurs der erhaltenen Mining, Lending oder Staking Rewards auf null fällt?
Ja, denn wie bereits im oberen Abschnitt geschildert, sind Einkünfte und Handelsgewinne nicht miteinander zu verrechnen. Deshalb ist es zu empfehlen, einen Teil der Rewards direkt bei Zufluss gegen eine Fiatwährung oder einen Stablecoin zu tauschen. Allerdings haben wir nach den Turbulenzen mit UST und Terra Luna gelernt, dass algorithmische Stablecoins auch einen Totalverlust erleiden können. Es gibt auch andere Stablecoins, wie z.B. DAI oder USDC, die aktuell als relativ “sicher” gelten. Man sollte auf jeden Fall immer daran denken, genügend “sichere” Rücklagen für die Steuer zu besitzen.
In welche Anlage der Steuererklärung müssen die Gewinne oder Einkünfte eingetragen werden?
Die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nach §23 EStG sowie die Einkünfte mit Kryptowährungen nach §22 Nr.3 EStG zählen zu den sonstigen Einkünften und werden in die Anlage SO eingetragen.
Gewinne aus Margin Trading zählen zu den Kapitaleinkünften nach §20 EStG und werden in die Anlage KAP eingetragen.
Kann ich Verluste mit Krypto ins folgende Jahr mitnehmen?
Ja, Verluste werden automatisch vom Finanzamt ins nächste Jahr vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Hierfür versendet das Finanzamt ein Schreiben zur gesonderten Feststellung von Gewinnen und Verlusten. Grundsätzlich können realisierte Veräußerungsverluste im selben Kalenderjahr miteinander verrechnet werden, wobei zu beachten ist, dass dies lediglich für Gewinne und Verluste aus derselben Einkunftsart gilt. Einkünfte mit Kryptowährungen nach §22 Nr.3 EStG (z.B. aus Staking) können nicht mit Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen nach §23 EStG verrechnet werden.
Kann man Verluste mit Krypto in das vorherige Jahr rücktragen?
Ja, auf Antrag können Verluste in das Vorjahr rückgetragen werden und mit bereits versteuerten Gewinnen des Vorjahres verrechnet werden. Dabei erhältst du für die bereits gezahlte Steuer aus dem Vorjahr vom Finanzamt eine Steuererstattung .
Wie muss man einen Verlustrücktrag beim Finanzamt beantragen?
Den Verlustrücktrag kannst du direkt bei Abgabe der Steuererklärung beantragen, dabei kannst du auf deinen Wunsch auch nur einen Teil der Verluste rücktragen und den Rest ins nächste Jahr vortragen. Wird der vorgetragene Verlust im nächsten Jahr nicht aufgebraucht, wird er weiter vorgetragen, bis er mit Gewinnen verrechnet werden kann.
Ist der Verlustrücktrag zeitlich oder betragsmäßig beschränkt??
Geregelt wird dies im §10d EStG, wobei zu beachten ist, dass ein Verlustrücktrag nur für das Vorjahr möglich, auf zwei Millionen begrenzt und gesondert zu beantragen ist, wobei bei gemeinsamer Veranlagung der Rücktrag bis zu vier Millionen Euro möglich ist.
Welche Belege müssen mit der Steuererklärung abgegeben werden?
In Deutschland darf seit 2017 die Einkommensteuererklärung ohne Belege abgegeben werden. Die Belegvorlagepflicht wurde in eine Belegvorhaltepflicht geändert, d.h. zunächst kann die Steuererklärung ohne Belege abgegeben werden, jedoch müssen auf Nachfrage des Finanzamts Belege nachgereicht werden. Es ist zu empfehlen, den Steuerreport direkt als Anhang mitzusenden, da das Finanzamt erfahrungsgemäß ansonsten ohnehin weitere Belege anfordert.
Wie lange müssen Kryptounterlagen aufbewahrt werden?
Für Privatpersonen gilt, anders als bei Unternehmern, keine Aufbewahrungsfrist von sechs bzw. zehn Jahren. Dennoch sollten die Unterlagen auch nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids und vor allem bei vorläufigen Steuerbescheiden aufbewahrt werden. So kann stets schnell auf Rückfragen vom Finanzamt beantwortet werden.
Einkommensteuerbescheid und das Finanzamt
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung?
Je nach Bundesland dauert die Bearbeitung ungefähr acht Wochen, du kannst deinen Steuerbescheid jedoch durchaus auch schneller in den Händen halten. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Bearbeitungszeit für Steuererklärungen mit Kryptowährungen etwas länger dauern kann. Sollte sich das Finanzamt mehr als 6 Monate Zeit nehmen, kann mit einem Untätigkeitseinspruch die schnelle Bearbeitung eingefordert werden.
Es ist jedoch zu empfehlen, zuvor bei seinem zuständigen Finanzamt anzurufen und bei dem Sachbearbeiter nachzufragen, oft erhält man dort auch bereits wichtige Informationen oder eine Zeithorizont, bis wann die Steuererklärung bearbeitet werden kann.
Was bedeutet der Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 AO bei dem Steuerbescheid mit Kryptowährungen?
Steuerbescheide mit erklärten Kryptowährungen beinhalten meist den Vorbehalt der Nachprüfung und sind damit noch nicht bestandskräftig. Ob der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt, liegt meist im Ermessen des zuständigen Finanzamts. Der Vorbehalt erfolgt meist vorläufig, wenn der steuerliche Sachverhalt zu komplex ist und aktuell die steuerrechtliche Betrachtung nicht immer eindeutig ist. Konkret bedeutet dies, dass sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt den Bescheid nachträglich noch ändern können. Bei Bedarf kann man beim Finanzamt die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung beantragen.
Kann man Steuern in Kryptowährungen bezahlen?
Nein, aktuell ist in Deutschland die Zahlung der Steuer lediglich mit Fiatwährungen möglich. In der Schweiz kann im Kanton Zug bereits mit Bitcoin und Ether die Steuerschuld bezahlt werden, ob und wann dies auch in Deutschland angeboten wird, bleibt abzuwarten.
Das Finanzamt hat Vorauszahlungen festgesetzt, was soll man tun?
Sollten Vorauszahlungen basierend auf den Kryptogewinnen festgelegt worden sein, so sollte man sich an das Finanzamt wenden und eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Denn die Vorauszahlungen basieren auf Gewinne eines sehr volatilen Kryptomarktes und man kann nicht davon ausgehen, dass im nächsten Steuerjahr die gleichen Gewinne erzielt werden und man finanziell in der Lage ist, die Vorauszahlungen zu leisten.
Wann muss man die Krypto-Steuer Nachzahlung bezahlen?
Generell hat man ab Erhalt des Steuerbescheids einen Monat Zeit, um die Nachzahlung zu begleichen. Solltest du dies nicht rechtzeitig tun, musst du mit Säumniszuschlägen rechnen. Der Säumniszuschlag nach §240 AO beträgt 1% der abgerundeten Nachzahlung pro Monat, wobei auf den nächsten 50 Euro teilbaren Betrag gerundet wird. Bedeutet habe ich eine Nachzahlung von 6.780 Euro erhalten, muss man pro Monat 1% vom abgerundeten Betrag (6.750 Euro) bezahlen. Dies wäre in dem Fall ein monatlicher Säumniszuschlag von 67,50 Euro.
Tipps und Tricks zu Kryptosteuern
Wie kann ich meine Kryptogewinne legal minimieren?
Es gibt viele Strategien, die Krypto-Investoren anwenden können, um ihre Steuern zu minimieren und ihre Gewinne nach Steuern zu maximieren:
- HODLE deine Kryptos über ein Jahr, damit steuerbare kurzfristige Gewinne zu langfristigen steuerfreien Gewinnen werden.
- HODLE nicht deine Kryptos über ein Jahr, wenn steuerbare kurzfristige Verluste zu langfristigen steuerfreien Verlusten werden.
- Verkaufe deine Krypto-Assets innerhalb der Haltefrist, wenn du hohe Verluste zu verzeichnen hast.
- Sei dir bewusst, dass der Zufluss von erwirtschafteten Kryptowährungen zum Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig ist und bewertet wird.
- Stell sicher, dass du auch bei Kurseinbruch genug Fiatgeld zur Begleichung deiner Steuer hast.
- Vergiss nicht deine Werbungskosten im Zusammenhang mit Kryptos anzusetzen, wie z.B. die Kosten für Accointing (Kosten zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage).
- Sei dir bewusst, dass mit der Komplexität deiner Transaktionen auch die Komplexität deiner Steuern steigt.
- Versuche stets deine Transaktionen zeitnah zu tracken und einen Überblick über dein Portfolio zu bewahren, um schnelle und strategisch kluge Entscheidungen treffen zu können.
Gibt es Länder wie Dubai, die meine Kryptos nicht besteuern?
Ja, es gibt einige Länder, wo Kryptowährungen nicht zu versteuern sind. Man sollte sich allerdings bewusst sein, dass man im neuen Land nicht unbedingt voll steuerpflichtig ist. Gerade bei Kryptowährungen besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Wegzugsbesteuerung selbst nach Umzug die veräußerten Kryptowährungen in Deutschland steuerpflichtig sind. Sollte man einen Umzug planen, empfiehlt sich eine Beratung bei einem Steuerberater mit der Spezialisierung auf internationalem Steuerrecht.
Die steuerliche Bewertung von Kryptowährung kann schnell sehr kompliziert werden. Wir beschäftigen uns mit Themen wie Bitcoin, Staking, Defi und erklären, was man beim Finanzamt und der Steuererklärung beachten sollte. In diesem Guide findest du die benötigten Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zur Kryptosteuer im Jahr 2022.